84028 Landshut
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Öffnungszeiten
Mo, Di, Do | 08:00 - 18:30 Uhr |
Mi, Fr | 08:00 - 18:00 Uhr |
Sa | 09:00 - 13:00 Uhr |
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Damit Sie Ihren Impfausweis nicht immer mitschleppen müssen dürfen wir als Apotheke ihnen ein Impfzertifikat über Ihre Covid-19 Impfung ausstellen.
Hierfür werden Ihre Daten an das Robert-Koch-Institut weitergeleitet, welches das Impfzertifikat erstellt und an uns weiterleitet. Wir drucken Ihnen dieses dann aus. Auf dem Impfzertifikat befindet sich ein QR-Code, welchen Sie entweder in der
einscannen können und somit den Impfnachweis digital bei sich tragen können. Natürlich gilt das Impfzertifikat in ausgedruckter Form und der Impfpass selbst genau so als Nachweis.
Ebenfalls gut zu wissen: Sie können Sich auch ein Impfzertifikat erstellen lassen, obwohl Sie noch keine Zweite Impfung bekommen haben oder die zwei Wochen Wartezeit noch nicht um sind. Das Impfzertifikat ist aber natürlich erst nach erreichen der beiden Kriterien gültig.
Alles was Sie tun müssen, ist zu uns in die Apotheke zu kommen und folgendes mitzubringen:
Um Ihnen ein Impfzertifikat ausstellen zu können, schauen wir uns zur Prüfung von Authentizität und Identität Ihren Impfausweis sowie ein Sie ausweisendes Dokument an.
Im Anschluss nimmt das Apothekenpersonal folgende Daten auf:
Diese Daten werden über ein Portal an das Robert Koch-Institut übermittelt, welches das COVID-19-Impfzertifikat mit QR-Code erstellt und dieses an die Apotheke übermittelt, die Ihnen das Zertifikat wiederum ausdruckt oder digital übermittelt. Eine Speicherung Ihrer Daten in der Apotheke oder dem Apothekenportal erfolgt nicht.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b und lit. c in Verbindung mit § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz und der Dienstleistungsvertrag.
Seit dem 09.07.2021 dürfen wir auch Patienten die an Corona erkrankt waren und eine Impfung bekommen haben ein Zertifikat ausstellen. Hierfür benötigen wir von Ihnen:
Der Ablauf ist genau gleich mit den normalen Impfzertifikaten - der einzige Unterschied ist, dass sie ledigtlich ein Impfzertifikat bekommen welches dann ebenfalls in oben genannte Apps eingescannt werden kann
Seit dem 24.08.2021 dürfen wir Patienten die an Corona erkrankt waren und NICHT geimpft sind ebenfalls ein soganentes "Genesenen Zertifikat" ausstellen. Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
Bitte beachten Sie, dass das Zertifikat erst ab dem 29. Tag nach dem Datum des PCR Tests gilt und maximal 180 Tage gültig ist.
Hier wurde am Gesetzestext viel geändert und zum teil auch leider sehr schwammig ausgeführt.
Prinzipiell ist dies jetzt möglich, wir behalten es uns aber vor Ihnen die Ausstellung zu verweigern, sollten Impfnachweise für uns nicht ordentlich nachvollziehbar sein.
Nichts, nach dem aktuellen Stand ist das Ausstellen eines Impfzertifikates kostenlos.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.